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Gutachtertätigkeit
Gutachten für Stipendien, postgraduierte Studienprogramme
(MA, Ph.D.), Auslandsaufenthalte und sonstige Förderungswerke können generell nur dann angefertigt werden, wenn die Studierenden dem Lehrstuhl hinreichend bekannt sind. Als Minimalanforderung gilt im BA-Bereich ein erfolgreich absolviertes Seminar mit schriftlicher Leistung (Essay, Hausarbeit) am Lehrbereich.
Des weiteren sind für die Erstellung von Gutachten mindestens 4 Kalenderwochen zu veranschlagen. Kurzfristigere Anfragen können in der Regel nicht oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Vorträge:
Vortrag mit anschließender Diskussion
„Wein als Mittel der Staatsrepräsentation. Theorie und Praxis politischer Kommunikation“ am 10. Juni 2025, 18-20 Uhr im Hörsaal IV, Ludwig-Wucherer-Straße 2


Unterhaltsamer und praxisnäher als die „Theorie des kommunikativen Handelns“ (J. Habermas) bietet Knut Bergmann eine neue kulturgeschichtliche Perspektive aufs Politische. Alle Interessierten sind willkommen und werden vom Vortragenden ermuntert, einen Wein (zur Not auch ein Bier) Ihrer Wahl mitzubringen. Regionaler Schwerpunkt wäre schön, alkoholfrei ist ebenfalls erlaubt...