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Gutachtertätigkeit

Gutachten für Stipendien, postgraduierte Studienprogramme
(MA, Ph.D.),  Auslandsaufenthalte und sonstige Förderungswerke können generell nur  dann angefertigt werden, wenn die Studierenden dem Lehrstuhl hinreichend  bekannt sind. Als Minimalanforderung gilt im BA-Bereich ein erfolgreich absolviertes Seminar mit schriftlicher Leistung (Essay, Hausarbeit) am Lehrbereich.

Des  weiteren sind für die Erstellung von Gutachten mindestens 4  Kalenderwochen zu veranschlagen. Kurzfristigere Anfragen können in der  Regel nicht oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Vorträge:

Vortrag mit anschließender Diskussion

„Wein als Mittel der Staatsrepräsentation. Theorie und Praxis politischer Kommunikation“ am 10. Juni 2025, 18-20 Uhr im Hörsaal IV, Ludwig-Wucherer-Straße 2

„Wein als Mittel der Staatsrepräsentation. Theorie und Praxis politischer Kommunikation“

„Wein als Mittel der Staatsrepräsentation. Theorie und Praxis politischer Kommunikation“

„Wein als Mittel der Staatsrepräsentation. Theorie und Praxis politischer Kommunikation“

„Wein als Mittel der Staatsrepräsentation. Theorie und Praxis politischer Kommunikation“

Unterhaltsamer und praxisnäher als die „Theorie des kommunikativen Handelns“ (J. Habermas) bietet Knut Bergmann eine neue kulturgeschichtliche Perspektive aufs Politische. Alle Interessierten sind willkommen und werden vom Vortragenden ermuntert, einen Wein (zur Not auch ein Bier) Ihrer Wahl mitzubringen. Regionaler Schwerpunkt wäre schön, alkoholfrei ist ebenfalls erlaubt...

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