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Gutachtertätigkeit
Gutachten für Stipendien, postgraduierte Studienprogramme
(MA, Ph.D.), Auslandsaufenthalte und sonstige Förderungswerke können generell nur dann angefertigt werden, wenn die Studierenden dem Lehrstuhl hinreichend bekannt sind. Als Minimalanforderung gilt im BA-Bereich ein erfolgreich absolviertes Seminar mit schriftlicher Leistung (Essay, Hausarbeit) am Lehrbereich.
Des weiteren sind für die Erstellung von Gutachten mindestens 4 Kalenderwochen zu veranschlagen. Kurzfristigere Anfragen können in der Regel nicht oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.