Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Gutachtertätigkeit

Gutachten für Stipendien, postgraduierte Studienprogramme
(MA, Ph.D.),  Auslandsaufenthalte und sonstige Förderungswerke können generell nur  dann angefertigt werden, wenn die Studierenden dem Lehrstuhl hinreichend  bekannt sind. Als Minimalanforderung gilt im BA-Bereich ein erfolgreich absolviertes Seminar mit schriftlicher Leistung (Essay, Hausarbeit) am Lehrbereich.

Des  weiteren sind für die Erstellung von Gutachten mindestens 4  Kalenderwochen zu veranschlagen. Kurzfristigere Anfragen können in der  Regel nicht oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Vorträge:

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